
Die ALLCURA 4VS GmbH ist ein bundesweit tätiger Konzeptmakler, der sich mit rechtlichen Berufsrisiken für spezielle Kundengruppen und Kollektiv-Versicherungslösungen für Berufsverbände und Interessenvereinigungen beschäftigt.
Mit der ALLCURA-Fachakademie als Fortbildungsinstitut verbinden wir unsere Expertise aus dem Bereich Vermögensschaden-Haftpflicht & Rechtsschutz mit dem Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftungsrecht und den versicherungsrechtlichen Erfahrungen unserer Partnerkanzleien.
Wir betrachten die beruflichen und privaten Rechtsrisiken unserer Kunden und Kundinnen ganzheitlich und haben mit AdvoProtect ein 360-Grad Beratungs- und Rechtsschutzsystem etabliert, das mehr ist, als das vertragliche Leistungsversprechen eines Versicherers und im Versicherteninteresse auch einzulösen ist.

Neben leistungsstarken Produktlösungen umfasst unser Konzept einen digitalen und persönlichen Vertrags- und Kundenservice sowie für Rechtsschutz von besonderer Bedeutung, einen professionellen Schadenfall-Support, was in komplexen Haftungs- und auch Dienstvertragsstreitigkeiten mit strafrechtlichen Bezug von besonderem Wert ist.
Um unseren Kunden und Kundinnen und Verbänden & Vereinen auch vorbeugend zur Seite zu stehen, bieten wir über die ALLCURA Akademie und unseren etablierten Kooperationspartner, das Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftungsrecht, entsprechend ausgerichtete Veranstaltungen, Seminare und Webinare an, wozu auch berufsrechtliche Fortbildungen nach § 15 FAO und § 34d GewO gehören.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen sich von unserer Beratung überzeugen.
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Der persönliche Absicherungsbedarf verändert sich, wie sich auch Versicherungsleistungen und Prämien im Markt verändern. Dies ist Teil des AdvoProtect Betreuungskonzeptes für unsere Kunden und Kundinnen.
Als Versicherungsmakler stehen wir auf der Seite unserer Kunden und Kundinnen, und zwar nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Bundesgrichtshofes (BGH) , sondern weil es unsere Mission ist.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen ihre persönliche Risikosituation und bestehende Policen auf mögliche Optimierungen. Ob unverschuldeter Personenschaden im Straßenverkehr oder beim Sport, ein medizinischer Behandlungsfehler oder der Kauf einer Gebrauchtimmoblie, es geht um die Absicherung von wirklich existenzbedrohlichen Rechtsrisiken für Sie und ihre Familie.
Alles kostenlos!

Wichtige Prüfpunkte sind für uns:
Wir legen im Rahmen unseres AdvoProtect-Konzeptes besonderen Wert auf die Qualität des Rechts- und Schadenservices, damit Sie unkompliziert und erfolgreich zu Ihrem Recht kommen.
Senden Sie uns eine Beratungsanfrage und/oder Ihre Vertragsunterlagen an info(at)allcura4vs.de oder gerne auch direkt an mich.
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Online-Rechner für Privat-Rechtsschutz
Hinweis: Der Rechtssschutz-Rechner bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell und einfach Ihre individuelle und bedarfsgerechte Produktvariante mit der Versicherungsprämie zu ermitteln. Sollten Sie feststellen, dass das Angebot des Online-Abschlusses für Sie nicht geeignet ist oder Ihren individuellen Bedarf nicht entspricht, bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme, um anhand Ihrer Angaben Ihnen einen individuellen Absicherungsvorschlag zukommen zu lassen.
Wir verweisen auf die nachfolgend genannten Ergänzungen:
Die großen Skandalfälle um Wirecard, Volkswagen und Greensill haben eine Fülle von Bedingungsfragen zur D&O-Versicherung bis zum BGH getragen und dort hat es so manche Überraschung gegeben, die insbesondere das Fremdversicherungsverhältnis der versicherten Organe betreffen und deren Interessen in den Mittelpunkt stellen. Die Fragen zu Kardinalpflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Insolvenz ist dort ein hier besprochener Teil.
BGH:" Liegt eine Versicherung zugunsten Dritter vor, so kommt es daneben auch auf die Verständnismöglichkeiten durchschnittlicher Versicherter und ihre Interessen an (Senat NJW-RR 2024, 237 Rn. 16 mwN). Bei einer vereinbarten Risikoausschlussklausel geht das Interesse des Versicherungsnehmers und Versicherten zudem in der Regel dahin, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt wird, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer oder Versicherte braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht."
Rechtsmeinung Heinsen in VWHeute
Damit aber nicht genug, da das OLG Köln aktuell eine weitere elementare Bedingungsfrage an den BGH weitergereicht hat, ob nämlich arglistige Anzeigeverstösse bei Deckungssummenerhöhungen den gesamten Versicherungssschutz für alle Versicherten entfallen lassen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sogenannte Severability-Klauseln in D&O-Versicherungen tatsächlich verhindern können, dass gutgläubige versicherte Personen ihren Schutz verlieren, wenn andere Versicherte den Versicherer arglistig täuschen.
Der zugrunde liegende Fall betrifft die Führungsriege einer Bank, der laut Einschätzung des Prüfungsverbands deutscher Banken erhebliche Konzentrationsrisiken – konkret Veritätsrisiken – zugerechnet wurden. Nachdem Mitarbeitende der Bank davon Kenntnis erhalten hatten, beantragten sie eine Erhöhung der Versicherungssumme der bestehenden D&O-Police, wodurch nicht nur der eigene Schutz, sondern auch der Versicherungsschutz weiterer Führungskräfte ausgeweitet wurde, die von der problematischen Risikosituation nach eigenen Angaben nichts wussten.
Als die Bank später insolvent ging, focht der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Obwohl der Vertrag eine Severability-Klausel enthielt – eine Regelung, die eigentlich gutgläubige Versicherte vor den Folgen einer Täuschung anderer Versicherter schützen soll –, gab das OLG Köln dem Versicherer recht. Sollte der BGH dies bestätigen, steht der weite Versichertenkreis der D&O-Versicherung vor einer fülle von Fragen. Ob sich neue Bedingungswordings dann finden, um den Versicherungsschutz für Gutgläubige (bis in den Auf- und Verwaltungsrat) bei Arglist der Antragsteller zu erhalten, wird dann die spannende Frage.
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