Die ALLCURA 4VS GmbH ist ein Hamburger Konzept- und Spezialmakler, der sich mit den Rechtsrisiken spezieller Kundengruppen bestäftigt. Als Tochterunternehmen der ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft sind wir auch für die ALLCURA Fachakademie zuständig, die Seminare und Webinare ihren Partnern und Versicherten zur Verfügung stellt.
"Das kann mir doch nicht passieren", ist ein schlechter Ratgeber. Das Verdrängen von berufs- und strafrechtlichen Rechtsrisiken ist in einer Welt der überbordenden Regulatorik existenzgefährdend. Als Spezialist für die Absicherung von individuellen Rechtsrisiken stehen unsere Kunden und Versicherten im Zentrum unseres täglichen Handelns. Dies beginnt mit einer persönlichen Risikobewertung und reicht bis zur professionellen Unterstützung in komplexen Schadensfällen, the Moment of Truth für unsere Kunden und den Versicherten.
Da wir die beruflichen und privaten Rechtsrisiken unserer Versicherten in den einzelnen Branchen ganzheitlich betrachten, haben wir mit AdvoProtect ein 360Grad Beratungs- und Sicherheitssystem etabliert. Neben der Bereitstellung von leistungsstarken Rechtsschutzlösungen umfasst das Konzept weitere Konfliktlösungsmöglichkeiten und reicht von LegalTech-Rechtsservices bis zu einem bundesweiten Netzwerk von erfahrenen Fachanwälten.
Telefonische und digitale Rechts-Services - bis zu den laufenden Schadensfällen - sind 24/7 digital verfügbar, heute eine Selbstverständlichkeit für unsere Kunden und Kundinnen.
Um unseren Kunden, betreuten Verbänden und Netzwerk-Partnern auch vorbeugend rechtlich zur Seite stehen, bieten wir über die ALLCURA Akademie und unseren etablierten Kooperationspartner, das Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftungsrecht, entsprechend ausgerichtete Veranstaltungen, Seminare und Webinare für einzelne Berufsgruppen an.
Oliver Meixner, Partner von Johannsen Rechtsanwälte und Andreas Heinsen, Geschäftsführer und Chief Legal Officer der ALLCURA 4VS GmbH sprechen über aktuelle Rechtsschutz-Themen für Privatkunden, wozu dann auch aufsichtsrechtlich überwachte Schlüsselfunktionsträger in Finanzinstituten zählen.
Sie geben Einblicke in die heutige Produktwelt der Rechtsschutzversicherer, dem schärfer werdenden Wettbewerb zu den LegalTechs für die Anwaltschaft und geben Tipps zur Schadenfallabwicklung. Auch Fragen zur Vermittlerhaftung und dem Anwaltsregress in Rechtsschutzdeckungsfällen werden erörtert.
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf und lassen sich von unserer kostenlosen Beratung überzeugen.
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Mit über 100.000 bei der DIHK registrierten Ausschließlichkeitsvermittlern stellt diese Gruppe den größten Anteil des Versicherungsvertriebs. Neben den Zulassungen nach § 34d Abs. 1 Nr. 1 GewO ist eine große Anzahl der Exklusivvermittler nach § 34 d Abs. 7 GewO durch eine uneingeschränkte Haftungfreistellung über ihre Versicherer registriert. Wichtig ist hier, dass Haftungsfreistellungen zunächst nur gegenüber Ansprüchen von Versicherungsnehmern gelten und in der Regel bei Beratungsverschuldensfällen der Versicherer neben den Vermittlern in Anspruch genommen wird.
Muss der Versicherer aufgrund eines Beratungsfehlers seines Vermittlers bzw. deren Mitarbeitende oder Untervermittlern dem Versicherungsnehmer Schadenersatz leisten, dann stellt sich immer die Frage des Regresses. Selbst wenn es entsprechende Regressverzichtsklauseln in den Vermittlerverträgen geben sollte, die einfache oder sogar grobe Fahrlässigkeit umfassen können, stellen sich regelmäßig Fragen zur wissentlichen Pflichtverletzung, für deren Vorliegen der Versicherer zwar voll beweispflichtlich ist, den Rechtsstreit aber erst einmal auslöst.
Neben den Haftpflichtrisiken aus der beruflichen Tätigkeit gibt es eine Fülle von weiteren Rechtsrisiken für einen Vermittlerbetrieb, die nicht nur den HGB 84ziger Vermittlervertrag betreffen, sondern auch die eigene Risikoabsicherung sowie den Schutz der Mitarbeitenden, z.B. auf den Weg zum und vom Kunden oder auch der Abwehr von unbegründeten Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit.
Eine leistungsstarke Rundum-Absicherung einer Vermittleragentur, die dann auch die Privatrisiken umfasst, um Abgrenzungssfragen von vornherein auszuschließen, ist daher unsere Empfehlung. Da das Schadenmanagement im Zentrum für die Vermittler und Vermittlerinnen steht und hier auch Persönlichkeits- und Datenschutzfragen zu bewerten sind, muss eine professionelle und neutrale Schaden-Abwicklung unbedingt gewährleistet werden.
Gerade in Kollektiv-Versicherungslösungen gilt es ein besonderes Augenmerk auf die Qualität und Prozesse der Rechts- und Schadenfallabwicklung zu legen. Als Versicherungsmakler stehen wir nach der ständigen Rechtsprechung des BGH im Lager unserer Kunden und Versicherten, was uns nicht nur rechtlich verpflichtet, sondern auch unsere innere Überzeugung ist.
Wie man in einem persönlichen Konflikt mit dem eigenen Versicherer professionell agiert, sind Inhalte, die wir über die ALLCURA Akademie mit entsprechend ausgerichteten Veranstaltungen, Seminaren und Webinaren unter Einbindung anwaltlicher Referenten aus unserem Netzwerk behandeln und auch als IDD Fortbildungsveranstaltung zum Haftungs- und Versicherungsrecht über unseren Kooperationspartner Hamburger Institut für Haftpflicht- und Versicherungsrecht anbieten.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um mehr über Lösungskonzepte für Ihren Bedarf zu erfahren.
Der BGH geht zwar davon aus, dass es keine mandatsbezogene Pflicht gibt, einen von Anfang an aussichtslosen Rechtsstreit nicht zu führen, aber der Rechtsanwalt unterliegt der Beratungspflicht über die Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Rechtsbehelfs.
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