Experten für Ihr Recht

Die ALLCURA 4VS GmbH ist ein Hamburger Spezial-Versicherungsmakler, der sich mit den Rechts- und Berufsrisiken spezieller Kundengruppen und von Verbände ("Wer sind unsere Kunden") beschäftigt. Als Tochterunternehmen der ALLCURA Versicherungs-AG  sind wir auch für die  Fachakademie zuständig. 

Rechtsrisiken erkennen

Ein Gedanke wie "Das kann mir doch nicht passieren" wiegt in falscher Sicherheit. In einer immer komplexeren und von überbordender Regulatorik geprägten Welt, brauchen Sie besseren Schutz! Beruflichen und privaten Rechtsrisiken begegnen Sie am besten mit erfahrenen Profis. MIT UNS sichern Sie unternehmerisch wie privat Ihre Existenz.

AdvoProtect  - mehr als eine Versicherung

Da wir die beruflichen und privaten Rechtsrisiken unserer Versicherten in den einzelnen Branchen ganzheitlich betrachten, haben wir mit AdvoProtect ein 360Grad Beratungs- und Sicherheitssystem etabliert. Neben der Bereitstellung von leistungsstarken Rechtsschutzlösungen umfasst das Konzept weitere Konfliktlösungsmöglichkeiten und reicht von LegalTech-Rechtsservices bis zu einem bundesweiten Netzwerk von erfahrenen Fachanwälten, mit denen wir kooperieren.

Versicherungsschutz beginnt vor dem Schadensfall

Um unseren Kunden und Kundinnen, betreuten Verbänden und Netzwerk-Partnern auch vorbeugend rechtlich zur Seite zu stehen, bieten wir über die ALLCURA Akademie und unseren etablierten Kooperationspartner, das Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftungsrecht, entsprechend ausgerichtete Veranstaltungen, Seminare und Webinare für einzelne Berufsgruppen an. Heute gilt es sich nicht nur risikogerecht abzusichern, sondern auch "Up-to-Date" hinsichtlich der eigenen Pflichten und regulatorischen Veränderungen zu bleiben. Der beste Versicherungsfall ist nämlich derjenige, der nicht eintritt!

Was uns auszeichnet
  • Eine langjährige Rechtsschutz- und Haftpflicht-Expertise als unser Kerngeschäft sowie hohe Branchenreputation unseres Management-Teams. 
  • Ein umfassendes Verständnis für die Risiken und individuellen Branchen-Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden, Unternehmen, Verbände und berufsständischen Netzwerke.
  • Ganzheitliche Versicherungskonzepte und kollektive Lösungen, die den Geschäftszweck und Geschäftsmodelle von Firmen, Freiberuflern, Netzwerken und Verbänden aktiv unterstützen.

Nehmen Sie gerne  Kontakt zu uns auf und lassen sich von unserer Beratung überzeugen.

Wer sind unsere Kunden

Vermittler
Verbände
Syndizi
Kanzleien LegalTechs

ADVOPROTECT FÜR IHR RECHT

ADVOProtect - 360Grad Beratungs- und Sicherheitssystem

  • Wir entwickeln branchen- und zielgruppenorientierte kollektive und ganzheitliche Haftpflicht- und Rechtsschutz-Konzepte, vom Pflegedienst, über Handelsvertretern bis zum Anwalts-Kanzleinetzwerk.
  • Wir denken in versicherungstechnischen Kollektiven für einen bedarfs- und leistungsstarken Versicherungsschutz, der bisher nicht Versicherbares versichbar macht.
  • Wir agieren digital in der Beratung und der persönlichen Kundenbetreuung, für unsere Kunden und Kundinnen bundesweit. 
  • Wir unterstützen im Schadenfall mit unserer juristischen Expertise professionell und stehen mit unseren Partner-Anwaltskanzleien im Lager unser Kunden und Kundinnen.
  • Wir schaffen vielfältige rechtliche Mehrwerte für unsere Kunden & Verbände durch moderne und erlebbare Versicherungskonzepte, die sich auch auf die Rundum-Absicherung von Mitarbeitenden fokussiert.

Neugierig, sprechen Sie uns gerne an

 

Der Rechtsfall des Monats

Anwaltshaftung: Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers schützt nicht vor § 86 VVG - Regress 

Der BGH geht zwar davon aus, dass es keine mandatsbezogene Pflicht gibt, einen von Anfang an aussichtslosen Rechtsstreit nicht zu führen, aber der Rechtsanwalt unterliegt der Beratungspflicht über die Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Rechtsbehelfs.

  • Für den Inhalt dieser Beratungspflichten ist es ohne Bedeutung, ob der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat und eine Deckungszusage besteht.
  • Die Beratungspflicht ist „dynamisch“, weil sie nicht nach Einleitung des Prozesses endet. Insbesondere bei zwischenzeitlicher höchstrichterlicher Klärung, muss von der Weiterverfolgung des Rechtsbehelfs abgeraten werden.
  • Der Anscheinsbeweis führt zu der Vermutung, dass ein Mandant/VN bei sachgerechter Aufklärung eines Anwalts über die Risiken und bei einer Empfehlung, von der Rechtsverfolgung abzusehen, die weitere Rechtsverfolgung unterblieben wäre.

Mehr erfahren

 

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20095 Hamburg

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Telefon +49 40 226 337-890
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