Agentur-Rechtsschutz für Vermittlerbetriebe 

Mit über 100.000 bei der DIHK registrierten Ausschließlichkeitsvermittlern stellt diese Gruppe den größten Anteil der Versicherungsvermittler und Vermittlerinnen in Deutschland dar.

Die Frage der Interessenkollisionen bei der Absicherung der Berufsrisiken eines Agenturbetriebes beim eigenen Exklusaiv-Versicherer lassen sich unterschiedlich beantworten. Für das Versicherungsvertreter-Vertragsverhältnis und den Spezial-Straf-Rechtsschutz ist unsere Empfehlung die Absicherung über einen neutralen Versicherer und die professionelle Unterstützung im Streit mit dem eigenen Versicherer um Provisionen, Zuschüsse oder den Ausgleichsanspruch sowie das Wettbewerbsrecht. Damit der Versicherungsvermittler im Fall der Fälle nicht allein da steht und auf ein Experten-Team zurückgreifen kann. Auch hier gibt es Verbandslösungen, die über das Kollektiv leistungsstarke Rechtsschutz-Deckungskonzepte zu attraktiven Prämien seinen Mitgliedern zur Verfügung stellen. 

Neben den Zulassungen nach § 34d Abs. 1  Nr. 1 GewO ist eine große Anzahl der Exklusivvermittler und Vermittlerinnen nach § 34 d Abs. 7 GewO mit einer uneingeschränkten Haftungfreistellung für ihre Versicherungsvermittlungstätigkeit über ihre Versicherer registriert. Wichtig ist hier, dass Haftungsfreistellungen nur gegenüber Ansprüchen von Versicherungsnehmern gelten und in der Regel bei Beratungsverschuldensfällen der Versicherer neben den Vermittlern in Anspruch genommen werden. Auch sind die Haftungsfreistellungen häufig begrenzt oder gelten nicht für das Ventil- und Kooperationsgeschäft. Auch die Gesamt-Haftung als Arbeitgeber für vorsätzlich begangene Schäden (Provisions- oder Versicherungsbetrug) durch Mitarbeitende oder Untervermittler sowie Mitgesellschaftern ist zu bedenken.

Haftungs-Regress des Prinzipals 

Muss der Prinzipal (Versicherer) aufgrund eines Beratungsfehlers seines Vermittlers bzw. deren Mitarbeitende und Untervermittlern dem Versicherungsnehmer Schadenersatz leisten, dann stellt sich  jeweils die Frage des Regresses. Selbst wenn es entsprechende Regressverzichtsklauseln, z.B. auch für grobe Fahrlässigkeit in der Beratung, in den sehr unterschiedlichen Vermittlerverträgen geben sollte,  stellen sich hier regelmäßig Fragen zu einer vorsätzlich wissentlichen Pflichtverletzung, für deren Vorliegen der Prinzipal zwar voll beweispflichtlich ist, den Rechtsstreit aber erst einmal auslöst, der dann regelmäßig auch den Agenturvertrag und damit den Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch tangiert.

Vermittler sehen sich dann finanzstarken Gegner gegenüber, die das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren über die Instanzen regelmäßig mit im Kalkül der Verfahrensführung haben. Hier auf finanzieller Augenhöhe zu agieren, ist elementar, dafür sorgen wir mit unserem Handelsvertreter-Vertrags-Rechtsschutz in Kombination mit einem Regress-Schutz

AdvoProtect für Vermittleragenturen

Neben den Haftpflichtrisiken aus der beruflichen Tätigkeit gibt es eine Fülle von weiteren Rechtsrisiken für einen Vermittlerbetrieb, die nicht nur den HGB 84ziger Vermittlervertrag betreffen, sondern auch die eigene Risikoabsicherung sowie den Schutz der Mitarbeitenden, z.B. auf den Weg zum Kunden oder der Abwehr von unbegründeten Strafanzeigen im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit.

Eine leistungsstarke Rundum-Absicherung einer Vermittleragentur, die dann auch die Privatrisiken umfasst, um Abgrenzungsfragen von vornherein auszuschließen, ist daher unsere Empfehlung. 

Das Kollektiv der Vertretervereinigung

In Kollektiv-Versicherungslösungen, die auf der Leistungs- und Prämieseite viele Vorteile haben, gilt es ein besonderes Augenmerk auf  die Qualität und Prozesse der Rechts- und Schadenfallabwicklung zu legen. Als Versicherungsmakler stehen wir nach der ständigen Rechtsprechung des BGH  im Lager unserer Kunden und Versicherten, was uns nicht nur rechtlich verpflichtet, sondern auch unsere innere Überzeugung und Mission ist. Eine professionelle Begleitung auch in komplexen und teuren Schadensfällen, wenn es z.B. um die fristlose Kündigung und Haftungsinanspruchnahme von Vermittlern geht, zeichnet uns aus.

Und damit nicht genug. Das Interesse von Versicherten ist es, dass es gar nicht erst zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt und wenn, dass diese sachgerecht und fair im Interesse des Versicherungsnehmers gelöst wird. Wie man hier vorsorglich handelt und richtig in einer Krise oder auch persönlichen Konflikt mit dem eigenen Versicherer professionell agiert, sind Inhalte, die wir über die ALLCURA Akademie  mit entsprechend ausgerichteten Veranstaltungen, Seminaren und Webinaren unter Einbindung anwaltlicher Referenten aus unserem Netzwerk behandeln und als Fortbildungsveranstaltung zum Haftungs- und Versicherungsrecht gemeinssam mit unserem Partner, dem ­­Hamburger Institut für Haftpflicht- und Versicherungsrecht anbieten.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um mehr über Lösungskonzepte für Ihren Bedarf zu erfahren.

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